Finanzielle Grundsicherung für Erwerbsfähige
Die MitarbeiterInnen des für Sie zuständigen Standorts der ARGE Krefeld sind für die Fragen, die im Zusammenhang mit Ihrer finanziellen Grundsicherung stehen, zuständig.
Für Wohnungslose steht im Gebäude der Diakonie Krefeld & Viersen, Lutherstraße 18, montags bis freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr ein/e AnsprechpartnerIn zur Verfügung.
Wie die Bezeichnung Grundsicherung bereits aussagt, handelt es sich um Geldleistungen zur Absicherung des existenziell Erforderlichen. Sämtliche Leistungen sind von einer Antragstellung abhängig und werden nicht für die Vergangenheit erbracht. Die Leistungen umfassen eine Grundsicherung, das sogenannte Arbeitslosengeld II, das sich aus
- den Regelleistungen,
- ggf. Mehrbedarfen,
- den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- einem Zuschlag zum Arbeitslosengeld II (nach Beendigung des Bezugszeitraumes für Arbeitslosengeld I nach dem SGB III)
zusammensetzt.
Aktuelle Regelsätze ab dem 1.Juli 2009: Pressemitteilung
Darüber hinaus können im Einzelfall Kosten einer notwendigen Erstausstattung für Bekleidung oder der Wohnung (Möbel und Elektrogeräte) übernommen werden.
Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt werden außerdem zusätzlich übernommen.
Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keine Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII vom Sozialhilfeträger (der Stadt Krefeld) beziehen.
Wenn besondere persönliche Lebensumstände und Konfliktlagen der Aufnahme einer Beschäftigung im Wege stehen, bietet Ihnen die ARGE Krefeld zusammen mit Betreuungs- und Beratungsstellen sowie dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld individuelle Hilfestellungen an:
- Kinderbetreuung
- Suchtberatung
- Schuldnerberatung
- psychosoziale Beratung
Sie können Ihre/n AnsprechpartnerIn auf diese Punkte ansprechen. Wenn sie/er eine besondere Notwendigkeit sieht, wird er sie/er Sie ggfs. auch verbindlich zu einer weiterführenden Beratung anmelden.
Die Fördermöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) stehen Ihnen grundsätzlich auch dann zur Verfügung, wenn Ihnen keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zustehen. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, haben Sie daher einen Anspruch auf Beratung und Vermittlung durch die Agentur für Arbeit.
News
August 2010:
Weiterbildungsmesse am 4. und 5. September in Krefeld, Uerdingerstraße (10:00 bis 18:00 Uhr)
August 2010:
Zeitarbeitsmesse am 5.Okt.2010 im Seidenweberhaus in Krefeld (11:00 bis 15:00 Uhr)
Juli 2010:
Am 30. Juli keine Barauszahlungen und individuellen Leistungsauskünfte möglich
Juli 2010:
Arbeitsagenturen in NRW fördern kostenlose Nachhilfe für Azubis
Juni 2010:
Neu: Pfändungssicheres Giro-Konto für Hartz IV - Empfänger
Juni 2010:
Neu: Umwandlungsprämie für 400 Euro-Jobs
Juni 2010:
Aktuelle Urlaubsregeln für ALG II - Empfänger
April 2010:
Die neue Jobbörse der ARGE Krefeld wurde offiziell vorgestellt
April 2010:
Die neue Jobbörse der ARGE Krefeld in der lokalen Presse
März 2010:
Die BA warnt vor unseriösen Jobangeboten per Email
März 2010:
Die neue Bewerberbörse "Treffpunkt Job" der ARGE Krefeld ist online
Februar 2010:
Katalog zur neuen Härtefallregelung des Bundesministerimus für Arbeit und Soziales
Februar 2010:
Urteil des Bundesver fassungsgerichts zur Neuberechnung der Hartz IV Regelsätze
September 2009:
Starterpaket für bedürftige Familien
August 2009:
Schulstarterpaket 100 Euro für Familien
Juli 2009:
Spielzeug für bedürftige Kinder
Juli 2009:
Regelsatzerhöhung ab dem 1.Juli 2009
Juli 2009:
Erleichtertes Verfahren zur Befreiung von der Rundfunkgebühr
August 2010:
Zeitarbeitsmesse am 5. Okt. 2010 im Seidenweberhaus in Krefeld (11:00 bis 15:00 Uhr)
